§ 1 Geschäftstätigkeit

1. Die netz98 new media GmbH, Gleiwitzer Str. 5b, 55131 Mainz (nachfolgend netz98 genannt), hat mit mailenstein premium ein System entwickelt, das den Versand und das Tracking von E-Mails und Newslettern ermöglicht. netz98 stellt das System auf ASP-Basis (Application Service Providing) oder als lizenzierbare Software zur Verfügung.

Das ASP-basierte System bleibt stets Eigentum und im Besitz (Herrschaftsbereich) von netz98.

2. Darüber hinaus erbringt netz98 weitere Dienstleistungen zur Durchführung von E-Mail-Marketing Maßnahmen. Eine aktuelle, detaillierte Übersicht dieser Dienstleistungen kann jederzeit bei netz98 angefordert werden.

§ 2 Geltungsbereich

1. Verkauf, Leistung von Diensten und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertrags-bestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von netz98 sind bis zur Annahme durch den Auftraggeber innerhalb der im Angebot angegebenen Frist freibleibend.

2. Verträge bedürfen der Schriftform; eine schriftliche und signierte Auftrags-bestätigung durch netz98 ist für einen Vertragsschluss hinreichend. Die Rücksendung eines signierten – von netz98 new media ausgestellten – unveränderten Angebotes durch den Auftraggeber bzw. die Installation der Software beim Lizenznehmer ist für einen Vertragsschluss ebenfalls hinreichend.

3. Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.

§ 4 Leistungen und Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verwendet den mailenstein premium nur nach den Vorgaben, die den zur Verfügung gestellten Funktionshilfen entnommen werden können.

2. Der Auftraggeber stellt bei der Erhebung von Adressen strukturell sicher, dass niemand gegen seinen Willen E-Mails zugesendet bekommt. Die Sicherstellung kann durch das vom Deutschen Direktmarketing Verband empfohlenen Double Opt-In oder im Confirmed Opt-In Verfahren erfolgen. Bei ersterem trägt sich ein Adressat auf einer Website des Auftraggebers mit seiner E-Mail-Adresse ein und erhält anschließend eine Willkommensnachricht, in der ein Link angeklickt werden muss, um die Anmeldung zu bestätigen.Beim Confirmed Opt-In erhält der Adressat ebenfalls eine Willkommensnachricht. Er muss hier jedoch seine Anmeldung nicht bestätigen, sondern es wird darauf hingewiesen, dass er seinen Eintrag löschen kann, wenn er auf einen beigefügten Abmeldelink klickt oder auf die Nachricht antwortet. Sollte der Auftraggeber andere Verfahren zur Adresserhebung einsetzen, so hat er netz98 eine Beschreibung der eingesetzten Verfahren zukommen zu lassen, damit netz98 über den Versand von E-Mails an diese Adressaten entscheiden kann.

3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass in jeder an seine Adressdaten versendeten E-Mail ein Link eingefügt ist, über den sich der Empfänger abmelden kann. Des weiteren muss ein Empfänger auch per Reply auf eine E-Mail antworten und um Austragung bitten können. Dabei sorgt der Auftraggeber dafür, dass ein Adressat spätestens ab drei Werktagen nach dem Zeitpunkt seiner Abmeldung keine weiteren E-Mails bekommt.

4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass ein E-Mail-Empfänger aufgrund der Absenderangaben aus jeder ihm zugestellten E-Mail problemlos zu ihm Kontakt aufnehmen kann.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Adressdaten nicht ohne ausdrückliche Zu-stimmung des zugehörigen Empfängers an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Adressweitergabe erfolgt an einen Dienstleister der mit dem Versenden der E-Mails beauftragt wurde oder einen Dublettenabgleich durchführen soll. Der Auftraggeber hat in diesem Fall vertraglich sicherzustellen, dass der von ihm beauftragte Dienstleister die Adressdaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergibt.

6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, betriebsintern oder im mailenstein eine Liste zu führen, auf der Adressen gespeichert werden, die ihm gegenüber geäußert haben, dass sie keine weiteren E-Mails vom Auftraggeber erhalten möchten. Er stellt sicher, dass diese Adressdaten auch keine Willkommensnachricht erhalten, falls ihre Adresse auf einer zur Adresserhebung dienenden Website vom Auftraggeber eingetragen wird.

7. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen durch netz98 weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Die rechtliche Verantwortlichkeit für die Inhalte der vom Auftraggeber versendeten E-Mails und Newsletter und der Webseiten, die durch einen in einer E-Mail integrierten Link zugänglich gemacht werden, trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat somit die alleinige Sorgfaltspflicht für die ordnungs- und sachgerechte Bereitstellung der Userdaten sowie der zu versendenden E-Mail-Inhalte. netz98 hat nicht die Pflicht, die Inhalte und Links von E-Mails und Webseiten zu überprüfen.

8. Der Auftraggeber sichert zu, dass er die persönlichen Daten der Empfänger nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten, nutzen sowie diese an netz98 zur infrastrukturellen Dienstleistung übermitteln darf und insbesondere die hierfür und für die beauftragten Dienstleistungen notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt netz98 auf erstes Verlangen hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch ihn entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, netz98 von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und Auslagen der von netz98 beauftragten Anwälte) freizustellen, die netz98 insgesamt oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder in Folge drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu leisten hat, die sich aus einer Nichteinhaltung der vom Auftraggeber in diesem Vertrag bzw. aufgrund dieses Vertrages abgegebenen Zusicherungen und geschuldeten Pflichten ergeben.

§ 5 Leistungserbringung durch netz98 new media

1. netz98 wird bei der Ausführung des Dienstes die Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung im Auftrag beachten und deren Einhaltung laufend überwachen. netz98 wird personenbezogene Daten insbesondere nur gemäß den Weisungen des Auftraggebers bearbeiten. Der Auftraggeber beauftragt netz98 mit der Vornahme aller erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Herbeiführung rationeller Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne dieses Vertrages. netz98 verpflichtet sich, alle Daten des Auftraggebers geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. netz98 verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und Dritte, durch welche die Aufträge ausgeführt werden, schriftlich zur Geheimhaltung und Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG zu verpflichten.

2. Die Dienstleistung von netz98 ist erbracht, wenn das für den Kunden bereitgestellte System installiert und betriebsbereit ist.

3. Herr der Daten sämtlicher Empfängeradressen (inklusive der zugehörigen Empfängerprofile) ist der Auftraggeber. Die Empfängeradressen können jederzeit vom Auftraggeber herausverlangt werden. Seitens netz98 werden diese Daten streng vertraulich behandelt. Der Auftraggeber hat über ein Webinterface jederzeit Zugriff auf diese Adressen.

4. netz98 ist zur Erfüllung von Aufträgen nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergebendenPflichten ordnungsgemäß erfüllt.

5. Sollte die Nichterbringung von vertragsgemäßen Leistungen auf höherer Gewalt oder sonstigen nicht von netz98 zu vertretenden Umständenberuhen, besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistung.

6. netz98 ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.

7. netz98 ist berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen für die Erbringung der Dienstleistung nach Erfüllung des Auftrags zu vernichten.

§ 6 Verfügbarkeit

netz98 gewährleistet eine Erreichbarkeit der ASP-Server von 97 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von netz98 bzw. dem Technologiepartner Schlund + Partner AG liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. netz98 kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, des Systems oder gespeicherter Daten dies erfordern.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

1. netz98 haftet dem Kunden für entstandene Schäden bei Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von netz98 oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Sofern netz98 fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, haftet sie lediglich auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

2. Bei nicht einwandfreier Erbringung von Leistungen, die deren Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Nacherfüllung. netz98 behält sich das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung vor. Das gilt insbesondere für den Fall, dass netz98 die Leistung aufgrund technischer Störungen nicht oder nur zeitweise erbracht hat. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur, wenn eine Wiederholung nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar ist. Für die Wiederholung kann der Auftraggeber netz98 eine angemessene Frist setzen.

3. Erbringt netz98 eine Leistung nicht oder fehlerhaft, weil die erforderlichen Informationen unvollständig, verspätet oder mangelhaft zugegangen sind, steht netz98 die Vergütung in voller Höhe zu, es sei denn, netz98 hat schuldhaft versäumt, die durch Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung etwaiger frei gewordener Ressourcen bis zu dem für die Nicht - oder fehlerhafte Erfüllung ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt anderweitig zu verwerten.

4. Jegliche Haftung von netz98 für die Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen, des Internet, bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von nicht in ihrem Einflussbereich stehenden Servern ist ausgeschlossen.

§ 8 Kündigung

1. netz98 hat das Recht fristlos zu kündigen, falls der Auftraggeber seinen Pflichten nach § 4 sowie seinen Zahlungspflichten nicht bzw. nicht rechtzeitig nachkommt. Eine Rückerstattung der bereits an netz98 erfolgten Zahlungen entfällt. Im Übrigen bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

2. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; E-Mail wahrt das Schriftformerfordernis nicht.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht/Datenschutz

1. Der Auftraggeber wird hiermit in Anwendung der Datenschutzgesetze (z.B. Bundesdatenschutzgesetz, Teledienstedatenschutzgesetz) davon unterrichtet, dass netz98 seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit dieser Speicherung einverstanden. netz98 ist berechtigt, soweit sich netz98 zur Erbringung der Leistungen Dritter bedient, die Daten beauftragten Dritten zugänglich zu machen, sofern dies erforderlich ist.

2. Der Inhalt des vorliegenden Vertrages und sonstige vertrauliche Informationen sind von den Parteien streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten gegenüber nur offengelegt werden, soweit dieses rechtlich zwingend erforderlich ist. Nicht als vertrauliche Informationen gelten jedoch solche Informationen, die der Auftraggeber bzw. netz98 nachweislich bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder vor oder nach Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass der Auftraggeber bzw. netz98 dies zu vertreten hätte.

§10 Vergütung/Zahlungsbedingungen

1. Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt der vertraglich vereinbarte Stundensatz. Die Preise gelten in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Alle Forderungen, welche aus dem ASP-Angebot resultieren, werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar (per Einzugsermächtigung).

3. Ist auf der Rechnung aus jeglichem Dienstleistungsangebot von netz98 ein kalendermäßig bestimmter oder bestimmbarer Zahlungstermin genannt, so gerät der Auftraggeber mit Ablauf des genannten Tages ohne weitere Mahnung mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sofern er dieser bislang nicht nachgekommen ist. Bei Zahlungsverzug können ohne weiteren Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz von Unternehmern und 3 % p.a. über dem Basiszinssatz von Endkunden verlangt werden. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder wird gegen ihnAntrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so kann netz98 jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bereits erbrachtenLeistungen abrechnen. netz98 ist in diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart waren, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehenden Aufträge abhängig zu machen. Die Zahlungsansprüche und die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung

1. Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen von netz98 nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich der Sitz von netz98.

 

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